Hierzulande zählt eine Parodontitis zur Volkskrankheit, unter der mehr als 80 Prozent der über 35-Jährigen leiden. Eine Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung des Zahnhalteapparates. Das Tückische daran ist, dass die Erkrankung oft lange Zeit nicht bemerkt wird, weil die Symptome zunächst schwach verlaufen und keine Schmerzen verursachen. Wird die Erkrankung nicht gestoppt, führt sie zur Zahnlockerung und schließlich zu Zahnverlust. Weitere Folgen einer unbehandelten Parodontitis können ein erhöhtes Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft sowie für Herzerkrankungen und Diabetes sein.
Bisher mussten Patienten viele Kosten für die Vor- und Nachbehandlungen selbst tragen. Dabei entscheiden gerade die regelmäßigen Nachsorgemaßnahmen über den dauerhaften Behandlungserfolg.
Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) konnte im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Behandlungs-Richtlinien nach den aktuellen Erkenntnissen angepasst werden. Für Patienten beutetet die Entscheidung eine Entlastung bei den Kosten einer Parodontitistheraphie. Die neue Richtlinien sollen bereits im Juli 2021 in Kraft treten.
Übersicht zur neuen Parodontitis-Behandlungsstrecke
- Versicherte erhalten künftig im Zusammenhang mit der eigentlichen Behandlung eine patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung. Dazu wird als eigener Therapieschritt ein parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch verankert, um das Verständnis über die Auswirkungen der Erkrankung zu schaffen und die Mitwirkung der Versicherten zu stärken. Damit findet die „sprechende Zahnmedizin“ erstmals Eingang in die Versorgung. Beide Maßnahmen dienen dazu, die eigene Mundhygienefähigkeit und Gesundheitskompetenz zu erhöhen.
- Einen bedeutenden Stellenwert hat in der neuen Behandlungsstrecke die unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Versicherte können, ausgerichtet am individuellen Bedarf, künftig zwei Jahre nach Abschluss der aktiven Behandlungsphase eine strukturierte Nachsorge in Anspruch nehmen, um den Behandlungserfolg zu sichern.
- Die Nachsorge kann – so die Voraussetzungen aus vertragszahnärztlicher Sicht vorliegen und eine Genehmigung der Krankenkasse erfolgt – darüber hinaus um in der Regel sechs Monate verlängert werden. Die Frequenz der UPT wird bedarfsgerecht an das individuelle Patientenrisiko angepasst. Damit wird eine entscheidende Lücke in der bisherigen parodontologischen Versorgung in Deutschland geschlossen. Insbesondere Risikogruppen profitieren von dem engmaschigen Nachsorgekonzept.
(Quelle: zm online)
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